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   BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64   

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BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64 (https://dejure.org/1966,164)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1966 - Ib ZR 91/64 (https://dejure.org/1966,164)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1966 - Ib ZR 91/64 (https://dejure.org/1966,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 493
  • MDR 1967, 107
  • GRUR 1967, 304
  • GRUR Int. 1969, 34
  • DB 1966, 2022
  • WRP 1967, 90
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Ein solcher Ausschluß ist z.B. aus sozialen Gründen für den Arbeitsgerichtsprozeß und im Hinblick auf die stabilisierende Bedeutung der Kostenregelung des Strafprozesses im Verhältnis zum Angeklagten für die Kosten einer erfolglosen Nebenklage bejaht worden (vgl. BGHZ 24, 263, 266).
  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Aus der geschilderten Lage ergab sich, daß die Klägerin die Verwendung der Bezeichnung Siroset für das ihr geschützte Verfahren oder die dazu notwendigen Appreturmittel dadurch sicherstellen konnte, daß sie die Erteilung patentrochtlicher Lizenzen von der Beachtung derjenigen Benutzungsregelung abhängig machte, die für die Bezeichnung Siroset als zweckdienlich erscheinen mußte (vgl. den ähnlich liegenden Fall BGH GRUR 1960, 144, 145 - Bambi), Die vom Berufungsgericht festgestellte Absicht des Beklagten zu 2 ging daher im Ergebnis darauf, die Klägerin in derjenigen Auswertung ihrer patentrechtlichen Befugnisse, die sie in dem öffentlichen Vortrag im November 1957 als beabsichtigt hatte darlegen lassen, zu behindern und sie statt dessen unter Ausnutzung der durch die Anmeldung des Warenzeichens erworbenen formalen Rechtsstellung zu einem anderen, den Interessen des Beklagten dienenden Vorgehen zu veranlassen.
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; 1962, 522, 524 - Ribana; Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1966, Ib ZR 120/63, Modess zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; 1962, 522, 524 - Ribana; Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1966, Ib ZR 120/63, Modess zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung fortgesetzt (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; 1962, 522, 524 - Ribana; Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1966, Ib ZR 120/63, Modess zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • RG, 28.05.1932 - I 310/31

    Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz erteilt hat, von dem

    Auszug aus BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Mit dem von der Revision angeführten Fall, daß der Patentinhaber vom Lizenznehmer voll abgefunden worden ist und deshalb durch Verletzungen des Patents nicht mehr an seinem Vermögen geschädigt werden kann (RGZ 136, 320, 321), läßt der vorliegende Sachverhalt sich nicht vergleichen,.
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Insoweit reicht es aus, daß diese Absicht das wesentliche Motiv war, wenn auch noch sonstige Motive vorgelegen haben mögen (BGH, Urt. v. 11.11.1966 - Ib ZR 91/64, GRUR 1967, 304, 306 = WRP 1967, 90 - Siroset; Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. = WRP 1986, 142 - Shamrock III).

    Der Bundesgerichtshof hat in früheren Entscheidungen (BGHZ 46, 130, 133 - MODESS; BGH GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1980, 110, 111 - TORCH) das wettbewerbsrechtlich Verwerfliche auch schon darin gesehen, daß ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat und deshalb dem Löschungsanspruch ausgesetzt war.

  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Ein solcher ist aber nicht gegeben, wenn die Registrierung allein zu dem Zwecke erfolgt, einen Vertragsschluß - Überlassungsvertrag - mit der Klägerin zu erzwingen (vgl. BGH GRUR 1967, 304 - Siroset - für den vergleichbaren Fall der Erzwingung eines Alleinvertriebsrechts durch Sperrung eines Warenzeichens).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Vertragsverhandlungen erhöhen die gegen eine lautere Markenanmeldung sprechende Treuepflicht (§ 276 BGB) allerdings ohnehin nur, wenn sie über einen erfolglosen Versuch hinausgegangen sind, zu Vertragsverhandlungen zu gelangen (BGH GRUR 1967, 304 - Siroset).

    Weder Vereinbarungen noch Verhandlungen hat der Antragsteller aber dargetan und auch keine strittigen Auseinandersetzungen, die zeigen könnten, dass eine Anmeldung unlauter war (BGH GRUR 1998, 1034 (1037) - Makalu; GRUR 1967, 304 - Siroset; BPatG GRUR 2000, 812 (814) - tubeXpert; GRUR 2000, 809, 811 - SSZ; OLG München BeckRS 2009, 12818 - Wangzhihe; Steinbeck FS 50 Jahre BPatG, 2011, 777 (786 f)).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

    Insoweit reicht es aus, dass diese Absicht das wesentliche Motiv war, wenn auch noch sonstige Motive vorgelegen haben mögen (vgl. BGH, GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1986, 74, 76 f. - Shamrock III; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu).

    Das wettbewerblich Verwerfliche kann nach der Rechtsprechung allerdings über die vorgenannte Fallgruppe hinaus - auch ohne Vorliegen eines schützenswerten Besitzstandes - darin begründet sein, dass der Kennzeicheninhaber die mit dem der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerblich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, GRUR 1967, 298 - Modess; GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1980, 110, 111 - Torch; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Ebenso wie ein zwischen dem Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens und dem Vorbenutzer durch Benutzung als Warenbezeichnung geschaffener tatsächlicher Zustand Anspruch auf Schutz vor dem aus dem eingetragenen Warenzeichen hergeleiteten Verbietungsrecht haben kann, wenn dieses lediglich zur Behinderung erworben worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1966 - Ib ZR 91/64, GRUR 1967, 304, 305 - Siroset), ist gemäß §§ 1 UWG, 826 BGB das Verhalten der Klägerin zu 1 zu mißbilligen, durch die "Wiederbelebung" eines fremden, löschungsreifen Zeichens den der Beklagten zustehenden zeichenrechtlichen Schutz aus ihrem Warenzeichen "EUREX" zu unterlaufen.
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Außerdem hat das Berufungsgericht im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BGH GRUR 1967, 304, 306 = WRP 1967, 90 - Siroset) nicht hinreichend beachtet, daß selbst bei Vorliegen eines wertvollen Besitzstandes das angegriffene Verhalten der Beklagten dann nicht als sittenwidrig anzusehen wäre, wenn es seinen Grund auch in der Wahrung bestehender Rechte fände und die Vernichtung des Besitzstandes der Klägerin sich lediglich als Folge einer berechtigten Rechtsverteidigung der Beklagten darstellte.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. November 1966 (GRUR 1967, 304, 305 = WRP 1967, 90 - Siroset) ausgeführt hat, kann nämlich ein Zeichen, das mit einer aufgrund der §§ 1 UWG, 826 BGB oder unter sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten zu mißbilligenden Zielsetzung erworben worden ist, unter Umständen auch dem Löschungsanspruch des Vorbenutzers ausgesetzt sein.

  • BPatG, 23.02.2011 - 26 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "xpress wir können sofort" (Wort-Bildmarke) -

    Der Tatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG kann jedoch - unabhängig davon, ob bereits ein schutzwürdiger Besitzstand des Vorbenutzers besteht - erfüllt sein, wenn ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 1980, 110, 111 - TORCH; GRUR 1995, 117, 121 - NEUTREX; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA; GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2008, 160 - CORDARONE; GRUR 2008, 621 - AKADEMIKS).

    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls kann im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung die insoweit maßgebliche Grenze zum zweckfremden Einsatz einer Marke überschritten sein, wenn die Markenanmeldung in Kenntnis der Tatsache, dass ein Dritter die Benutzung der angemeldeten Marke auch nur beabsichtigt, mit dem Ziel erfolgt, die geplante Benutzung zu sperren oder jedenfalls zu erschweren (vgl. BGH GRUR 1967, 304, 306 - Siroset; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; BPatG GRUR 2006, 1032 - E 2; Helm GRUR 1996, 593, 598).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 75/83

    Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern - Beschränkung einer

    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des BGH, nach der es für den Schädigungsvorsatz gemäß § 826 BGB genügt, wenn der Schädiger mit einem möglichen Schaden rechnet und ihn billigt (RGRK/Steffen § 826 BGB Rn. 33;Urteil vom 11. November 1966 - Ib ZR 91/64 = NJW 1967, 493, 495).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß ein solcher Anspruch dann gegeben sein kann, wenn auf Seiten des Zeicheninhabers besondere Umstände vorliegen, die die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 304, 305 - Siroset; 1967, 298, 301 - Modess).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

  • BPatG, 13.05.2019 - 27 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "JAZZ IN DEN MINISTERGÄRTEN

  • BPatG, 15.02.2006 - 29 W (pat) 341/00
  • OLG Köln, 13.11.1975 - 7 U 43/75

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Folgen eines "Bummelstreiks" auf

  • BPatG, 19.07.2011 - 27 W (pat) 164/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIMES LOGISTIK" - keine

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

  • OLG Köln, 18.04.1997 - 6 U 91/95

    Erschöpfung von Markenrechten; Auftragsproduktion

  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

  • BPatG, 04.05.2022 - 25 W (pat) 11/20
  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

  • KG, 13.12.2002 - 5 U 4/02

    Zum markenrechtlichen Titel- bzw. Kennzeichenschutz für Bezeichnungen

  • BPatG, 20.07.2011 - 29 W (pat) 95/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PitLANE24 (Wort-Bild-Marke)" -

  • LG Düsseldorf, 16.02.2007 - 2a O 10/07

    Vorraussetzung einer bösgläubigen Markenanmeldung; Vorliegen der Sittenwidrigkeit

  • BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99

    Begriff der inländischen Benutzungshandlung - ernsthafte Benutzung

  • OLG Hamm, 20.06.1985 - 4 U 15/85

    Ort einer unerlaubten Handlung in Handelssachen; Missbräuchliche Ausnutzung eines

  • BPatG, 13.06.2006 - 27 W (pat) 192/04
  • BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Ausnutzung eines formalen Zeichenrechts unter dem

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